Trend geht zum E-Auto: Was bei Anschaffung zu beachten ist
Anschaffung und Versicherung – Der Trend geht klar zum E-Auto. Was alles zu beachten ist, wollen wir hier einmal genauer erläutern.
Elektroautos erobern die Straßen – nicht zuletzt dank attraktiver staatlicher Förderungen für den Kauf, die Installation einer Ladestation und Steuervorteilen. Doch worauf müssen Neueinsteiger in die Elektromobilität bei Anschaffung und Versicherung eines Stromers achten?
Warum immer mehr Autofahrer auf Elektrofahrzeuge umsteigen
Der Staat macht Autofahren den Umstieg vom Verbrenner aufs E-Auto durch attraktive Förderungen schmackhaft. Im Rahmen des Ende 2019 beschlossenen Klimapakets werden E-Autos und Plug-In-Hybride mit einer Innovationsprämie gefördert. Diese verspricht bis 2025 einen Preisvorteil von bis zu 9.000 Euro beim Neuwagenkauf. Hinzu kommt eine Mehrwertsteuerersparnis.
Weiterhin unterstützt der Staat den Kauf und die Installation einer Wallbox, einer Starkstrom-Ladestation am Haus oder Stellplatz. Hier winkt ein Zuschuss von 900 Euro. Auch beim Unterhalt eines Elektroautos profitieren Neuwagenkäufer: Zehn Jahre lang zahlen sie keine Kfz-Steuer, danach fallen nur 50 Prozent an.
Kostenlose Parkplätze mit Ladesäulen sind weitere Vorteile, welche Autobesitzer zum Kauf eines E-Autos motivieren sollen.
Anschaffung eines Elektroautos: Das gilt es zu bedenken
An E-Auto gibt es mittlerweile viele Modelle. Wer sich mit dem Vorhaben auseinandersetzt, den alten Benziner oder Diesel gegen ein emissionsfreies Elektroauto auszutauschen, wird angesichts des hohen Kaufpreises erst einmal tief durchatmen. Dieser wird jedoch durch die zuvor beschriebenen stattlichen Förderungen relativiert. Zudem gehen Experten davon aus, dass sich die Preise für die Akkus, dem teuersten Bauteil von E-Autos, in zwei bis drei Jahren auf einem niedrigeren Niveau eingependelt haben. E-Autos könnten so problemlos mit Verbrennern der gleichen Klasse verglichen werden.
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Die Reichweite nimmt ebenfalls großen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen ein Elektroauto. Hier sollte man das eigene Fahrverhalten, zum Beispiel den täglichen Arbeitsweg, kritisch betrachten. Auch die Ladeinfrastruktur spielt eine wichtige Rolle. Idealerweise besteht die Möglichkeit, den Stromer am eigenen Stellplatz oder auf dem Firmenparkplatz zu laden. Hier ist eine Wallbox das Mittel der Wahl. Obwohl sich ein Elektroauto auch an einer Haushaltssteckdose aufladen lässt, sollte dies die Ausnahme bleiben. Zum einen dauert das Laden extrem lange, zum anderen sind viele Stromanschlüsse nicht darauf ausgelegt. Übrigens: Dank des zum 1. Dezember 2020 geänderten Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes dürfen nicht nur Hauseigentümer eine Wallbox installieren, sondern auch Mieter.
Elektroautos richtig versichern
Ebenso wie Benzin- oder Dieselfahrzeuge benötigen Elektroautos zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die der Fahrer bei anderen verursacht. Da E-Autos bislang deutlich teurer sind als vergleichbare Verbrennermodelle, ist der Abschluss der freiwilligen Kaskoversicherung ratsam. Viele Versicherungsgesellschaften sind mittlerweile auf den Elektroauto-Boom eingestellt und bieten maßgeschneidert Versicherungspakete für Elektroautos an (So hat AdmiralDirekt hier ein gutes Paket). Diese Versicherungen umfassen neben typischen Kasko-Schäden wie Hagelschlag, Tierunfällen, Vandalismus oder Diebstahl auch Schäden am Akku, den dazugehörigen Kabeln und sogar an der Wallbox. Neubesitzer sollten beim Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung für ihren Stromer unbedingt darauf achten, dass diese Bauteile mitversichert sind.
Wie sinnvoll ist die Neupreisentschädigung?
Neue Autos verlieren in den ersten Jahren enorm an Wert – das gilt sowohl für Verbrenner als auch für E-Autos. Bei einem größeren Schaden bekommen die Halter vielfach nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Wer sich ein neues Elektroauto oder einen jungen gebrauchten Stromer zulegt, sollte deshalb beim Abschluss der Kfz-Versicherung darauf achten, ob diese eine Neupreisentschädigung beinhaltet. Vielfach kann die, mitunter auch Kaufpreisentschädigung genannte Leistung, auch separat abgeschlossen werden. Je nach Tarif bekommt der Halter im Schadensfall (Totalschaden oder Diebstahl) den ursprünglichen Kaufpreis bis zu zwei Jahre nach Anschaffung zurück – angesichts der zurzeit noch relativ hohen Anschaffungskosten für E-Autos eine sinnvolle Investition.